Home » Archives for März 2019
Thorsten Ackermann | Keine Kommentare
07.03.2019
Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig – und fuhr nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro.
Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.
Thorsten Ackermann | Keine Kommentare
Was wäre aus 10.000 Euro bis zum 31. Dezember geworden, wenn man sie am 1. Januar letzten Jahres in gängige Assets investiert hätte? Bei Aktienanlagen lautet die Antwort in der Regel: eine vierstellige Summe. So hätte man mit US-Aktien ein Minus von 550 Euro verbucht und mit deutschen Titeln gar 1.830 Euro eingebüßt. Dazwischen rangieren Schwellenländer-Aktien, mit denen aus 10.000 Euro am Jahresende rund 8.700 Euro wurden. „Überraschungssieger“ in dieser Kategorie wurden eher exotische Assets: Wer kühn genug war, 10.000 Euro in jamaikanische Aktien zu investieren, konnte sich Ende Dezember über ein Plus von 3.050 Euro freuen.
Einen kleinen Preiszuwachs gab es beim Gold, mit dem man zum Jahreswechsel bei 10.300 Euro gestanden hätte. Die gleiche Marge verzeichneten auch Bundesanleihen. Einen Gewinn von 450 Euro konnten Währungsspekulanten einheimsen, die 10.000 Euro in US-Dollar gesteckt hatten. Schlimm traf es dagegen Bitcoin-Anleger: 10.000 Euro schrumpften mit der bekanntesten aller Kryptowährungen auf 2.700 Euro zusammen.